Die französische Nationalversammlung ratifiziert das Doppelbesteuerungsabkommen mit Andorra, das ab diesem Sommer angewendet wird.
Die andorranische und französische Regierung hatten die Vereinbarung am 2. April 2013 unterzeichnet und im letzten Jahr wurde diese von der andorranischen Generalversammlung ratifiziert. Die gestrige französische Ratifizierung war der letzte Schritt, damit diese in Kraft tritt.
Die wichtigste Auswirkung liegt in der Möglichkeit, dass französische Unternehmen sich in Andorra installieren können (und umgekehrt).
Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen können Unternehmen französischer Herkunft im Ausland tätig werden ohne eine Strafsteuer zu bezahlen, weil die Steuer nur in einem Land bezahlt wird (vermutlich Andorra, weil sie niedriger sind).
Ohne diese Vereinbarung müsste das Unternehmen Steuern in beiden Ländern bezahlen und könnte wegen der hohen Kosten durch die doppelte Besteuerung nicht tätig werden.
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