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Mittwoch, 7. Januar 2015

IRPF

IRPF

Seit dem 1. Januar applizieren die Banken einen Einbehalt von 10% auf jeden Ertrag von jedem Bankkonto


Nahezu alle nationalen Bankkonten haben seit dem 1.1.2015 einen Einbehalt von 10% auf Gewinne und Zinsen.

Und ‚nahezu alle‘, weil die Banken sehr wenige Kunden gezählt haben, die das Verfahren gemacht haben um den Einbehalt von ihren Konten zu verhindern.

Wir erinnern, in diesem Fall muss ein Formular ausgefüllt werden, was bedeutet, dass die Bank keinen Einbehalt macht, jedoch die Regierung über  die Konten informiert. Die Formulare werden von den Banken an die Regierung gegeben, um die Daten zu zentralisieren, wenn eine Person Inhaber von Konten in verschiedenen Banken ist, dass die Summe der Erträge nicht das Minimum übersteigt.
Daher wird der Einbehalt von 10% auf Gewinne und Zinsen das ganze Jahr über auf alle Konten gemacht (mit Ausnahme die auf dem Formular stehen) und Ende des Jahres bezahlt die Regierung das Geld zurück an die Personen die 3‘000 Euro nicht überschritten haben (man nimmt an, das ist der grösste Teil).
Der Grossteil der Bevölkerung bis dato, gemäss Bankquellen, weiss nicht, dass begonnen wurde, diesen Einbehalt zu implementieren.
In der Tat haben die Bankinstitute nur Kunden mit höherem Einkommen informiert, d.h. diejenigen die eine grössere Retention haben. Selbst in diesem Kollektiv, der grosse Betroffene, die Bank, hat man viel Unwissenheit über die Massnahme gefunden.
Mit einer umfangreichen Kampagne, schon vor Monaten, hätte sich sicherlich ein Teil der Bevölkerung entschieden, schnell aus dieser Gleichung auszuscheiden.
Aber die Unwissenheit führt dazu, dass es fast keiner gemacht hat, so dass sich die Einbehalte jedes Mal summieren wenn ein Gewinn oder eine Zinseinnahme auf dem Konto entsteht und diese Gelder werden, alle drei Monate, an die Regierung geschickt.


Zum Jahresende muss die Situation reguliert werden und das Geld zurückgezahlt an den grossen Teil der Kontoinhaber die das Minimum nicht erreichen. Die Personen, die von der Steuer ausgenommen sind, müssen eine Steuererklärung abgeben, um das Geld wiederzubekommen.

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