IRPF
Seit dem 1. Januar applizieren die Banken einen Einbehalt von 10% auf jeden Ertrag von jedem Bankkonto
Nahezu alle nationalen Bankkonten haben seit dem 1.1.2015 einen Einbehalt von 10% auf Gewinne und Zinsen.
Und ‚nahezu alle‘, weil die Banken sehr wenige Kunden gezählt haben, die das Verfahren gemacht
haben um den Einbehalt von ihren Konten zu verhindern.
Wir erinnern, in
diesem Fall muss ein Formular ausgefüllt werden, was bedeutet, dass die Bank
keinen Einbehalt macht, jedoch die Regierung über die Konten informiert. Die Formulare werden
von den Banken an die Regierung gegeben, um die Daten zu zentralisieren, wenn
eine Person Inhaber von Konten in verschiedenen Banken ist, dass die Summe der
Erträge nicht das Minimum übersteigt.
Daher wird der
Einbehalt von 10% auf Gewinne und Zinsen das ganze Jahr über auf alle Konten
gemacht (mit Ausnahme die auf dem Formular stehen) und Ende des Jahres bezahlt
die Regierung das Geld zurück an die Personen die 3‘000 Euro nicht
überschritten haben (man nimmt an, das ist der grösste Teil).
Der Grossteil der
Bevölkerung bis dato, gemäss Bankquellen, weiss nicht, dass begonnen wurde,
diesen Einbehalt zu implementieren.
In der Tat haben
die Bankinstitute nur Kunden mit höherem Einkommen informiert, d.h. diejenigen
die eine grössere Retention haben. Selbst in diesem Kollektiv, der grosse
Betroffene, die Bank, hat man viel Unwissenheit über die Massnahme gefunden.
Mit einer
umfangreichen Kampagne, schon vor Monaten, hätte sich sicherlich ein Teil der
Bevölkerung entschieden, schnell aus dieser Gleichung auszuscheiden.
Aber die
Unwissenheit führt dazu, dass es fast keiner gemacht hat, so dass sich die
Einbehalte jedes Mal summieren wenn ein Gewinn oder eine Zinseinnahme auf dem
Konto entsteht und diese Gelder werden, alle drei Monate, an die Regierung
geschickt.
Zum Jahresende
muss die Situation reguliert werden und das Geld zurückgezahlt an den grossen
Teil der Kontoinhaber die das Minimum nicht erreichen. Die Personen, die von
der Steuer ausgenommen sind, müssen eine Steuererklärung abgeben, um das Geld
wiederzubekommen.
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